1. Geltungsbereich (Geltungsbereich der AGB)
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der IonTec GmbH und ihren Kunden im Bereich der Batterielogistik. Sie gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der IonTec GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Geltung für Unternehmer und Verbraucher
Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer (§ 14 BGB) als auch für Verbraucher (§ 13 BGB), soweit in den einzelnen Klauseln keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
• Unternehmer (§ 14 BGB): Natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
• Verbraucher (§ 13 BGB): Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (§ 305b BGB) haben Vorrang vor diesen AGB. Eine schriftliche Bestätigung der IonTec GmbH ist erforderlich, um von den AGB abweichende Vereinbarungen wirksam zu machen.
1.4 Einbeziehung und Änderung der AGB
• Die AGB werden durch Vertragsschluss oder spätestens mit der Annahme der Leistung als Vertragsbestandteil anerkannt.
• Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich widerspricht (§ 305 Abs. 2 BGB).
1.5 Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die IonTec GmbH hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt (§ 305 Abs. 3 BGB).
1.6 Geltung für zukünftige Geschäftsbeziehungen
Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss (§ 305 Abs. 1 BGB), sofern nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.
1.7 Rechtswahl und zwingende Verbraucherschutzvorschriften
Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gelten darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Landes, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Rom I-VO).
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote und deren Verbindlichkeit
Die Angebote der IonTec GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Erbringung der Leistung durch die IonTec GmbH zustande.
2.2 Bestellung durch den Kunden
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab (§ 145 BGB). Die IonTec GmbH kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen, sofern keine andere Annahmefrist vereinbart wurde.
2.3 Annahme des Angebots
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• eine schriftliche Bestätigung der IonTec GmbH per E-Mail, Fax oder Brief, oder
• die Erbringung der bestellten Dienstleistung bzw. Lieferung der Ware an den Kunden.
2.4 Änderungen und Irrtümer
Die IonTec GmbH behält sich das Recht vor, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen zu berichtigen. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Vertragserfüllung zu den fehlerhaften Konditionen.
2.5 Vertragsabschluss bei elektronischem Geschäftsverkehr
Für Verträge, die über digitale Kommunikationswege (E-Mail, Online-Formulare) abgeschlossen werden, gilt:
• Die Darstellung von Produkten oder Dienstleistungen auf der Website oder in Katalogen stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
• Durch das Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
• Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Ware.
2.6 Ablehnung von Bestellungen
Die IonTec GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn:
• der Kunde gegen frühere Zahlungs- oder Vertragsverpflichtungen verstoßen hat,
• der Kunde falsche oder unvollständige Angaben macht,
• begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Dienstleistung besteht.
3. Leistungen und Lieferbedingungen
3.1 Leistungsumfang
Die IonTec GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Batterielogistik gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Teillieferungen und -leistungen
Die IonTec GmbH ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. In diesem Fall bleibt die Zahlungspflicht für die erbrachten Teilleistungen bestehen.
3.3 Lieferfristen und Verzögerungen
• Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
• Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
• Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (§ 275 BGB) oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Materialengpässe) verlängern die Lieferfrist entsprechend.
3.4 Annahmeverzug des Kunden
Nimmt der Kunde die bestellte Ware oder Leistung nicht rechtzeitig an, trägt er die dadurch entstehenden Kosten (z. B. Lagerkosten, erneute Versandkosten). Das Risiko geht in diesem Fall auf den Kunden über (§ 293 BGB).
3.5 Gefahrübergang
• Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Kunden über.
• Bei Unternehmern (§ 14 BGB) geht die Gefahr mit der Übergabe an das Versandunternehmen oder den Kunden selbst über (§ 447 BGB).
3.6 Prüfpflicht und Mängelanzeige
• Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen (§ 377 HGB bei Kaufleuten).
• Unterbleibt die fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
4.1 Preise
• Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und sind, sofern nicht anders angegeben, netto exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
• Zusätzliche Kosten wie Versand-, Verpackungs- oder Zollgebühren werden gesondert ausgewiesen und dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.2 Zahlungsbedingungen
• Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
• Akzeptierte Zahlungsmethoden werden in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegeben.
• Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto der IonTec GmbH gutgeschrieben wurde.
4.3 Vorkasse und Anzahlung
Die IonTec GmbH behält sich das Recht vor, bei bestimmten Aufträgen eine Vorkasse oder Anzahlung zu verlangen. Die Höhe und Zahlungsfrist der Anzahlung werden individuell vereinbart.
4.4 Zahlungsverzug
• Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die IonTec GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) bei Verbrauchern und 9 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) bei Unternehmern zu berechnen.
• Zusätzlich kann eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) bei Unternehmern erhoben werden.
• Die IonTec GmbH behält sich das Recht vor, nach wiederholtem Zahlungsverzug Mahngebühren zu berechnen oder das Inkassoverfahren einzuleiten.
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
• Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen (§ 387 BGB).
• Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht (§ 273 BGB).
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung
• Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum der IonTec GmbH (§ 449 BGB).
• Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Kunden ist die IonTec GmbH berechtigt, die Ware zurückzufordern.
5.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt für Unternehmer
• Unternehmern ist es gestattet, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte an die IonTec GmbH ab (§ 398 BGB).
• Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die IonTec GmbH kann die Offenlegung der Abtretung verlangen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
5.3 Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Gütern
• Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden, so erwirbt die IonTec GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren (§§ 947, 948 BGB).
5.4 Pfändung oder Zugriff Dritter
• Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde die IonTec GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können (§ 771 ZPO).
• Der Kunde trägt die Kosten für notwendige rechtliche Schritte zur Wahrung der Eigentumsrechte der IonTec GmbH.
6. Lieferfristen und Höhere Gewalt
6.1 Lieferfristen
• Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
• Die IonTec GmbH bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Ein verbindlicher Liefertermin wird nur dann festgelegt, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder einem separaten Vertrag geregelt ist.
• Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungen (z.B. erforderliche Genehmigungen oder Vorschüsse) geleistet hat.
6.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt
• Lieferfristen und -termine verlängern sich, wenn die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt (§ 280 Abs. 3 BGB, § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB) oder unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Pandemien) verzögert werden.
• In solchen Fällen ist die IonTec GmbH von der Leistungspflicht befreit, solange das Hindernis besteht, und die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum der Verzögerung.
• Der Kunde wird über das Eintreten eines solchen Ereignisses unverzüglich informiert.
6.3 Mitteilung von Verzögerungen
• Bei absehbaren Verzögerungen wird die IonTec GmbH den Kunden rechtzeitig über die voraussichtliche Lieferverzögerung und den neuen Liefertermin informieren.
• Sollte die Lieferung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse länger als sechs Wochen verzögert werden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.
6.4 Liefer- und Versandbedingungen
• Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
• Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an das Versandunternehmen oder den Kunden über (§ 447 BGB bei Unternehmern, § 3 HGB bei Verbrauchern).
7. Gewährleistung und Mängelhaftung
7.1 Gewährleistungsansprüche
• Die IonTec GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Waren und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware oder Dienstleistung beeinträchtigen.
• Für Verbraucher (§ 13 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Für Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), soweit nicht eine längere Frist gesetzlich vorgesehen ist.
7.2 Mängelrüge und Untersuchungspflicht
• Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese der IonTec GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen (§ 377 HGB bei Kaufleuten).
• Verborgene Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige innerhalb der Frist, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
• Bei Verbrauchern beginnt die Frist für die Mängelrüge erst mit der Entdeckung des Mangels.
7.3 Rechte des Kunden bei Mängeln
• Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung, entweder in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferrung einer mangelfreien Ware (§ 439 BGB).
• Erst nach zweimaliger erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) verlangen.
• Unternehmer können statt einer Rücknahme der Ware auch eine Ersatzlieferung oder Reparatur verlangen.
7.4 Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
• Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist.
• Für Unternehmer wird die Haftung auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt, es sei denn, der Mangel wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
• Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.5 Garantie
• Soweit für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eine Garantie gewährt wird, sind die Bedingungen dieser Garantie in einem separaten Dokument festgehalten. Diese Garantie erfasst keine Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder äußere Einflüsse entstehen.
8. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatz
8.1 Haftung für Schäden
• Die IonTec GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder groß fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
• Die Haftung für Personenschäden (z.B. Tod oder Verletzung) bleibt unberührt, auch bei leichter Fahrlässigkeit.
8.2 Haftungsausschlüsse
• Die IonTec GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung, oder Verwendung der gelieferten Produkte durch den Kunden oder Dritte entstehen.
• Die Haftung für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ersatzansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
• Für Schäden, die auf höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, etc.) zurückzuführen sind, übernimmt die IonTec GmbH keine Haftung.
8.3 Begrenzung der Haftung
• Soweit die IonTec GmbH im Rahmen von Verträgen mit Unternehmern haftet, ist die Haftung auf den Auftragswert (maximal jedoch den Betrag der betroffenen Lieferung) begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder groß fahrlässig verursacht.
• Im Falle der Haftung für Mängel (gemäß § 7 dieser AGB) ist die Haftung ebenfalls auf den Wert der mangelhaften Ware begrenzt, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor.
8.4 Haftung bei Vermittlung und Drittanbietern
• Die IonTec GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen von Drittanbietern, die im Rahmen von Aufträgen vermittelt oder hinzugezogen werden, es sei denn, der IonTec GmbH ist ein Verschulden im Umgang mit diesen Unternehmen vorzuwerfen.
8.5 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
• Schadensersatzansprüche, die auf einer Vertragsverletzung beruhen, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde Kenntnis vom Schaden und dem Schädiger erlangt hat (§ 199 BGB), es sei denn, es handelt sich um Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
• Die IonTec GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
• Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung und für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung genutzt. Hierzu gehören insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten.
• Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und hat das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
9.2 Weitergabe von Daten
• Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt.
• Externe Dienstleister (z.B. Versandunternehmen, Zahlungsanbieter) können in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten erhalten, jedoch nur im Rahmen der Auftragsverarbeitung und ausschließlich für die in diesem Zusammenhang notwendigen Zwecke.
• Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfolgt nur, wenn dies durch gesetzliche Vorschriften oder eine behördliche Anordnung erforderlich ist.
9.3 Datensicherheit
• Die IonTec GmbH trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten und unbefugten Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu verhindern.
• Die Kommunikation zwischen der IonTec GmbH und dem Kunden erfolgt über gesicherte Kanäle (z.B. SSL-Verschlüsselung).
9.4 Vertraulichkeit
• Die IonTec GmbH verpflichtet sich, alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangt werden, vertraulich zu behandeln und nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden.
• Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.
9.5 Dauer der Datenspeicherung
• Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke erforderlich ist, oder solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
• Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, sofern keine anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung bestehen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Geltung des Rechts
• Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der IonTec GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand
• Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der IonTec GmbH in München.
• Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
10.3 Vertragsänderungen und -ergänzungen
• Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
• Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
10.4 Salvatorische Klausel
• Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
• Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
10.5 Transaktions- und Vertragsunterlagen
• Die IonTec GmbH behält sich das Recht vor, alle relevanten Transaktionsunterlagen, wie Angebote, Bestellungen und Verträge, im Einklang mit den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu speichern und für gesetzlich vorgeschriebene Fristen aufzubewahren.
10.6 Übertragung von Rechten und Pflichten
• Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der IonTec GmbH auf Dritte zu übertragen.
• Die IonTec GmbH ist jedoch berechtigt, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Vertragserfüllung an Dritte zu übertragen.
11. Anwendbarkeit auf internationale Verträge
11.1 Anwendbarkeit auf internationale Geschäftsbeziehungen
• Sofern die IonTec GmbH mit einem Kunden aus einem anderen Land (außerhalb Deutschlands) vertragliche Vereinbarungen trifft, gelten diese AGB mit den oben beschriebenen Bestimmungen ebenfalls, sofern keine abweichenden gesetzlichen Bestimmungen in dem jeweiligen Land zur Anwendung kommen.
• Im Falle von internationalen Verträgen wird die IonTec GmbH auch weiterhin das deutsche Recht anwenden, es sei denn, eine andere rechtliche Regelung wurde ausdrücklich vereinbart.
11.2 Internationale Lieferung und Versand
• Bei internationalen Lieferungen erfolgt der Versand gemäß den geltenden internationalen Handelsbedingungen (z.B. Incoterms), die in der Auftragsbestätigung spezifiziert werden.
• Für die Lieferung ins Ausland gelten ebenfalls die vereinbarten Lieferfristen, jedoch können sich Verzögerungen aufgrund von Zöllen, Importvorschriften oder anderen externen Faktoren ergeben, die außerhalb der Kontrolle der IonTec GmbH liegen.
11.3 Zoll- und Importgebühren
• Der Kunde ist verantwortlich für alle anfallenden Zollgebühren, Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit der internationalen Lieferung entstehen. Die IonTec GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für diese zusätzlichen Kosten, es sei denn, sie wurden ausdrücklich im Vertrag festgelegt.
11.4 Internationale Streitbeilegung
• Für internationale Streitigkeiten wird die IonTec GmbH versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Kunden zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Streitigkeit vor einem zuständigen internationalen Schiedsgericht gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) oder vor einem zuständigen deutschen Gericht beigelegt werden, je nach Vereinbarung.
12. Force Majeure (Höhere Gewalt)
12.1 Definition von Höherer Gewalt
• Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare, außergewöhnliche und unüberwindbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören unter anderem Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Überschwemmungen), Krieg, Terroranschläge, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Blockaden und andere unvorhersehbare Ereignisse.
12.2 Auswirkungen auf die Vertragserfüllung
• Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, wird die betroffene Partei von der Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die Dauer des Ereignisses und im Umfang seiner Auswirkungen befreit.
• Die betroffene Partei hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über das Eintreten von höherer Gewalt zu informieren und eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Dauer des Ereignisses sowie der Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu geben.
12.3 Verlängerung von Fristen
• Wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, werden vereinbarte Lieferfristen oder Leistungsfristen automatisch um den Zeitraum verlängert, in dem das Ereignis andauert und die betroffene Partei nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
• Sollte die Verzögerung durch höhere Gewalt länger als sechs Wochen dauern, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihm Schadensersatzansprüche zustehen.
12.4 Entschädigung und Haftung
• Keine der Parteien ist für Schäden oder Verluste verantwortlich, die durch höhere Gewalt entstehen. Das bedeutet, dass weder die IonTec GmbH noch der Kunde Schadensersatzansprüche wegen der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen geltend machen kann, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
12.5 Beendigung des Vertrages
• Falls die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten hinweg unmöglich bleibt, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne weitere Verpflichtungen zu kündigen, es sei denn, es wurde eine andere Regelung im Vertrag getroffen.
13. Änderungen der AGB und Vertragsergänzungen
13.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
• Die IonTec GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt.
• Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs bleibt der Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen bestehen, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag kündigt.
13.2 Vertragsergänzungen und -änderungen
• Ergänzungen und Änderungen von bestehenden Verträgen, die auf den AGB basieren, bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Vereinbarungen oder Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.
• Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
13.3 Information und Transparenz
• Die IonTec GmbH wird dem Kunden rechtzeitig Informationen über die Änderungen der AGB zukommen lassen und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen.
• Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die aktuelle Fassung der AGB auf der Website der IonTec GmbHeinzusehen oder eine Kopie anzufordern.
13.4 Bindung an die AGB
• Durch die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen oder den Abschluss eines neuen Vertrags nach Mitteilung der Änderungen gelten die geänderten AGB als akzeptiert, sofern der Kunde keine schriftlichen Einwände erhebt.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
14.1 Widerrufsrecht
• Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Ware in Besitz genommen hat.
14.2 Ausübung des Widerrufsrechts
• Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die IonTec GmbH schriftlich (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) über den Widerruf informieren. Der Verbraucher kann dafür das bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
• Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
14.3 Folgen des Widerrufs
• Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, wird die IonTec GmbH alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von der IonTec GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurückerstatten.
• Für diese Rückzahlung wird das gleiche Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
• Die IonTec GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
• Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage nach der Mitteilung des Widerrufs an die IonTec GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
14.4 Ausschluss des Widerrufsrechts
• Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
• Zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
• Zur Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Siegel nach der Lieferung entfernt wurde.
• Zur Lieferung von zeitlich begrenzten Dienstleistungen (z.B. Abonnements oder Software, die auf elektronischem Weg heruntergeladen wird).
14.5 Kosten der Rücksendung
• Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, es sei denn, die IonTec GmbH hat sich bereit erklärt, diese zu übernehmen.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1 Eigentumsvorbehalt an gelieferten Waren
• Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der IonTec GmbH.
• Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und für den Fall der Verarbeitung oder Veräußering der Waren sicherzustellen, dass der Eigentumsvorbehalt gewahrt bleibt.
15.2 Weiterveräußern der Waren
• Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern.
• Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Veräußertung der Waren gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages an die IonTec GmbH ab. Die IonTec GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
15.3 Be- oder Verarbeitung der Waren
• Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden be- oder verarbeitet, so erfolgt dies für die IonTec GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass für sie eine Verpflichtung entsteht. Wird die Ware mit anderen, nicht der IonTec GmbH gehörenden Waren verarbeitet, erwirbt die IonTec GmbH Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Materialien.
15.4 Rücknahme der Ware im Fall der Nichtzahlung
• Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die IonTec GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten.
• Die Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Die IonTec GmbH wird den erzielten Verkaufserlös nach Abzug der Kosten für die Rücknahme und Wiederverwertung der Ware dem Kunden anrechnen.
15.5 Sicherungsvereinbarung bei Weiterverarbeitung
• Sollte der Wert der Sicherheiten die Forderung der IonTec GmbH insgesamt um mehr als 20 % übersteigen, wird die IonTec GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freigeben.
16. Transportschäden und Mängelrügen
16.1 Mängelrüge und Untersuchungspflicht
• Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkennbar sind, müssen der IonTec GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden.
• Bei Mängeln, die erst später entdeckt werden, muss der Kunde die IonTec GmbH unverzüglich nach Entdeckung des Mangels benachrichtigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt und die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen.
16.2 Transportschäden
• Der Kunde hat die Lieferung sofort nach Erhalt auf etwaige Transportschäden zu überprüfen. Sollte die Ware bei der Lieferung beschädigt oder unvollständig sein, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, der IonTec GmbH schriftlich mitzuteilen.
• Der Kunde sollte in diesem Fall den Schaden auf dem Lieferschein vermerken und den Spediteur sowie die IonTec GmbH darüber informieren, um Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister geltend zu machen.
16.3 Gewährleistung und Nachbesserung
• Im Falle eines Mangels an der Ware hat der Kunde zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die IonTec GmbH wird nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beheben oder die mangelhafte Ware durch einwandfreie Ware ersetzen.
• Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich oder erfolglos sein, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
16.4 Haftung für Mängel
• Die Haftung der IonTec GmbH für Mängel ist auf die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware beschränkt. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere aufgrund von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
16.5 Ausschluss der Gewährleistung
• Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Handhabung oder äußere Einflüsse zurückzuführen ist.
• Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die Ware eigenmächtig ändert oder durch Dritte ändern lässt.